«Nur wer die Vergangenheit kennt, hat eine Zukunft.» Wilhelm von Humboldt
Broderie

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Berufshaftpflichtversicherung


1. Gästeführerhonorar

Die Honorarzahlung erfolgt in der Regel in bar vor Ort gegen Quittung. Bezahlung per Rechnung ist nach Vereinbarung möglich. In besonderen Fällen kann Vorauskasse vereinbart werden.

Alle Preise Umsatzsteuerfrei gem. § 19 UstG (Kleinunternehmerregelung)

Allgemeine Führungen
DauerDeutschFremdsprache
1 h65,--€75,--€
1,5 h105,--€125,--€
2 h130,--€155,--€
Themenführungen
1,5 h120,-- €145,-- €
2 h145,-- €175,-- €
Kinderführungen
1 h60,-- €
1,5 h75,-- €
Brühl-Führungen
Für Führungen in Zusammenarbeit mit der Stadt Brühl, den Brühler StadtführerInnen und dem Brühler 3-T-Theater alle Preise und Konditionen auf Anfrage.
Jede weitere Verlängerungsstunde plus 30,-- €
  1. Honorare für  Touren ab 2,5 h, Halbtages- oder Tagesprogramme sowie für mehrtägige Betreuungen werden nach einem Stundensatz individuell berechnet. Ich erstelle Ihnen gerne ein Angebot.


  2. Die Gruppengröße bei Stadtrundgängen beträgt maximal 25 Teilnehmer.


  3. Die Gruppengröße bei Museumsführungen beträgt maximal 20 Teilnehmer.


  4. Eintrittsgelder sind nicht im Honorar enthalten.


  5. Bei Auftragsstornierungen zwischen 2 Wochen und 5 Werktagen vor dem vereinbarten Termin wird ein Ausfallhonorar von 50 % berechnet. Bei Auftragsstornierungen von weniger als 5 Werktagen vor dem vereinbarten Termin wird ein Ausfallhonorar von 80 % berechnet.
  6. Bei Auftragsstornierungen von ausgearbeiteten Tagesprogrammen wird eine Bearbeitungsgebühr von 60,-- € in Rechnung gestellt.


  7. Bei Verspätung der Gruppe wartet der Gästeführer 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Sollten die Teilnehmer zum vereinbarten Termin nicht erscheinen, wird das vereinbarte Honorar berechnet.


  8. Die Führungen finden bei jedem Wetter statt. Gegebenenfalls kann nach individueller Absprache ein Schlechtwetterprogramm als Alternative vereinbart werden.


  9. Bildaufnahmen während der Führung nur nach Rücksprache. Tonaufnahmen sind nicht gestattet.


  10. Die Teilnahme an Führungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Gästeführer ist von jeglicher Haftung freigestellt.


  11. Ihre Gästeführerin ist geschützt durch eine Berufshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenversicherung durch den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland BVGD. Die Berufshaftpflichtversicherung wurde abgeschlossen bei der Generali Versicherung AG, 81731 München. Ausführliche Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung finden Sie unter www.bvgd.org.
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